Das Erbrecht regelt, was im Falle des Todes einer Person mit ihrem Vermögen geschieht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält dazu umfangreiche, teils recht komplexe Regelungen. Diese gesetzliche Erbfolge greift, wenn eine Person keine letztwilligen Verfügungen z. B. in Form eines Testaments getroffen hat.

Absicherung von Kindern und Familie

Das gesetzliche Erbrecht ist stark von einem traditionellen Familienbild geprägt: Stirbt eine Person, erben laut Gesetz in erster Linie direkte Abkömmlinge, also Kinder oder Enkel. In „zweiter Reihe“ erben Eltern und Geschwister, z. B. wenn eine Person kinderlos stirbt. Daneben erben Ehegatten und Lebenspartner zu einem bestimmten gesetzlich festgelegten Anteil.

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Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem, was man sich für den eigenen Nachlass vorstellt, kann man sie mit einer letztwilligen Verfügung, z. B. einem Testament, ganz nach den eigenen Vorstellungen abändern. So kann man beispielsweise Personen enterben oder bestimmten Personen mit einem Vermächtnis Gegenstände aus dem Nachlass zukommen lassen.

Gesamtrechtsnachfolge & Ausschlagen des Erbes

Geprägt ist das Erbrecht von zwei Prinzipien: von der Gesamtrechtsnachfolge und vom „Vonselbsterwerb“. Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, dass Erben automatisch im Augenblick des Todes des Erblassers in die identische Rechtsstellung des Erblassers eintreten – im Guten wie im Schlechten. Ist ein Nachlass überschuldet, treffen Erben automatisch auch Schulden des Erblassers. Das ist ein guter Grund, eventuell über die Ausschlagung des Erbes nachzudenken, auch wenn es persönlich eventuell schwerfallen mag.

Sie haben Fragen zum Thema überschuldeter Nachlass und Ausschlagung der Erbschaft? Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gerne! Rufen Sie mich an unter 089 / 7470110 und vereinbaren Sie einen Termin!

Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Erbfolge

Vorteil der gesetzlichen Erbfolge ist, dass der eigene Nachlass auch ohne Testament geregelt ist und in diesem Fall in erster Linie die engste Familie erbt. Sind weder Familie noch Verwandte vorhanden, erbt der Staat. Ist man sich darüber im Klaren und ist damit so einverstanden, ist es nicht notwendig z. B. ein Testament zu verfassen.

Vor allem aber in modernen Familienkonstellationen (Patchwork-Familien etc.) oder bei Unstimmigkeiten innerhalb der Familie sind letztwillige Verfügungen allerdings oft wichtig. Denn nur so kann man sichergehen, dass das eigene Vermögen im Todesfall den „richtigen“ Personen zukommt. Das können Freunde sein oder z. B. Partner in einer Beziehung ohne Trauschein. Und will man gesetzliche Erben aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister, weil sie ohnehin gut versorgt sind oder weil man sich nicht mehr grün ist, ist das nur mithilfe einer letztwilligen Verfügung effektiv möglich.

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