Welche Kosten für anwalt­liche Beratung entstehen – dabei kommt es auf den Einzelfall an. Eine Erst­beratung beispiels­weise verursacht nur einmalig Kosten, die überschaubar sind. Ausführliche Beratung und die Gestaltung z. B. von Verträgen sind hinsicht­lich der Kosten aufwendiger. Das Gleiche gilt für Gerichts­verfahren.

Erst­beratung beim Rechts­anwalt und Kosten

Für eine anwalt­liche Einschätzung in Ihrer Rechts­angelegen­heit ist eine sog. Erst­beratung ein guter und richtiger Schritt, damit Sie besser einschätzen können, wie sich Ihre recht­liche Position generell oder in einer konkreten Situation gestaltet.

Im Rahmen einer Erst­beratung gebe ich Ihnen eine erste grobe Ein­schätzung Ihrer Erfolgs­aus­sichten und zudem Handlungs­empfehlungen, welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall für Sie am besten wäre. Zwar klärt eine Erst­beratung nicht jedes recht­liche Detail. Allerdings erhalten Sie nach einer solchen Erst­beratung auch einen Eindruck davon, welche recht­lichen Schritte nun möglich, welche hingegen nicht sinnvoll sind.

Die Kosten für eine anwalt­liche Erst­beratung sind gesetzlich festgelegt und durchaus über­schaubar. Für eine Erst­beratung fallen einmalig 190 Euro zzgl. Auslagen und gesetzl. MwSt. an.

Außer­gericht­liche Beratung

Ist es mit einer Erst­beratung nicht getan, da ein recht­liches Problem z. B. die eingehende Sichtung und Prüfung von Unter­lagen erfordert, gestalten sich die Kosten anders, als bei einer lediglich grob ein­schätzenden Erst­beratung. Denn der Aufwand einer ein­gehenden Prüfung der Sach- und Rechts­lage ist schlichtweg deutlich höher.

Die Kosten für eine solche sog. außer­gerichtliche anwalt­liche Beratung werden dann entweder nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) abgerechnet oder nach individueller Honorar­vereinbarung. Wird nach RVG abgerechnet, ist der Wert der jeweiligen recht­lichen Angelegen­heit zugrunde gelegt. Anhand einer Tabelle wird dann unter Zugrundelegung dieses Wertes die Vergütung des Rechts­anwaltes bemessen – transparent und nach­voll­ziehbar.

Eignet sich die Vergütung nach RVG für Ihren konkreten Fall nicht gut, können Sie mit mir auch eine individuelle Honorar­vereinbarung auf Stunden­basis treffen. Sprechen Sie mich gerne direkt darauf an!

Gerichts­verfahren und Kosten

Geht ein Rechts­streit vor Gericht, kennt das Gesetz auch dafür eine genaue gesetz­liche Regelung. Das Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) mit angehängtem Ver­gütungs­verzeichnis (VV) legt die Höhe der Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht eindeutig fest. Außerdem werden neben Anwalts­kosten auch die sog. Gerichts­kosten fällig. Diese Kosten sind exakt im Gerichts­kosten­gesetz (GKG) geregelt. Die Höhe der Anwalts- und Gerichts­kosten im Gerichts­verfahren sind damit zuverlässig einschätzbar, bevor man zu Gericht geht.

Diese Kosten kläre ich für Ihren individuellen Fall mit Ihnen und teile Ihnen mit, wie hoch die Verfahrens­kosten im schlimmsten Fall – wenn Sie mit Ihrem Anliegen vor Gericht gänzlich unterliegen – sind. Denn in diesem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Kosten und die Kosten der Gegenseite zu übernehmen.

Tritt allerdings der Fall ein, dass Sie mit Ihrem Anliegen vor Gericht durchdringen und einen Prozess gewinnen, muss natürlich die Gegen­seite die gesamten Kosten tragen. Hat man in einem gericht­lichen Verfahren nur zum Teil Erfolg, teilt das Gericht die Kosten zwischen den Parteien anteilig auf. Kommt es zu einem Vergleich, einigen sich die Parteien meist darauf, dass jeder Verfahrens­beteiligte seine eigenen Kosten (Anwalts- und Gerichts­kosten) übernimmt.

Kosten­über­nahme durch Rechts­schutz­versicherung

Verfügen Sie für Ihren Fall über eine passende Rechts­schutz­versicherung, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten. Auch wenn eine Rechts­schutz­versicherung einmal nicht greift, kann es aber passieren, dass die Versicherung bei treuen Kunden ohne Versicherungs­fall Kosten übernimmt. Falls Sie Unter­stützung bei der Kommunikation mit Ihrer „Rechtsschutz“ benötigen – sprechen Sie mich gerne direkt darauf an.