Das Immobilienrecht ist ein sehr weites Rechtsgebiet. Einerseits ist der Begriff der Immobilie sehr breit gefächert – sind doch Grundstücke (Baugrundstücke, landwirtschaftliche Flächen etc.) genauso davon erfasst wie Eigentums­wohnungen nach dem Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG) oder Eigentum an einem ganzen Gebäude (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien etc.).

Andererseits gibt es im Zusammenhang mit Immobilien viele rechtliche Fall­gestaltungen – Fall­gestaltungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf, der (gewerblichen) Vermietung oder Anmietung. Das kann gerade im Zusammenhang mit einem Erbfall für eine Erben­gemeinschaft von Bedeutung werden, wenn Immobilien zur Erbmasse zählen.

Aus diesem Grund berate ich meine Mandanten auch im Bereich Immobilien­recht immer mit dem Ziel, sinnvolle nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Immobilienkauf / Immobilienverkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein Vorgang, der unbedingt rechtlich begleitet werden sollte, besonders dann, wenn von dritter Seite zeitlicher Druck aufgebaut wird, den Immobilien­kauf möglichst schnell „unter Dach und Fach“ zu bringen.

Auf Käuferseite ist es nahezu unabdingbar, einen vom Verkäufer vorgelegten Kaufvertrag anwaltlich prüfen und bei Bedarf nachverhandeln zu lassen, um rechtliche und damit unter Umständen erhebliche finanzielle Risiken möglichst zu vermeiden. Für einen Immobilien­verkauf ist anwaltliche Unterstützung allerdings genauso von Bedeutung: Es gilt auch hier rechtliche Probleme (z. B. Haftungs­risiken) zu vermeiden und gegebenenfalls Besonderheiten im Immobilien­kauf­vertrag (Wohnrechte etc.) individuell zu gestalten und einzuarbeiten. Denn Immobilien­kauf­vertrag ist nicht gleich Immobilien­kauf­vertrag und anders, als oftmals geglaubt, ist nicht allein ein Notar Ansprech­partner für die Gestaltung von Immobilien­kauf­verträgen, zumal der Notar als neutrale Institution nicht Interessen­vertreter sein darf.

Sie wollen einen Kaufvertrag prüfen oder individuell anpassen bzw. gestalten lassen? Sprechen Sie mich gerne direkt darauf an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin oder Telefon­termin für eine Erst­beratung unter 089 / 7470110.

Wohnungseigentum / WEG

Eigentümer einer Eigentums­wohnung sehen sich zwangsläufig immer wieder mit Fragen aus dem Wohnungs­eigentums­recht (sog. WEG-Recht) konfrontiert. Rechtliche Frage­stellungen entstehen oft, weil Eigentümer mit unterschiedlichen Interessen und/oder finanziellen Möglichkeiten in der Eigentümer­gemeinschaft zusammentreffen.

Nicht selten kommt es dabei wegen Kleinig­keiten (Hausordnung etc.) zu Auseinander­setzungen. Auch Themen mit größeren finanziellen Auswirkungen für die Eigentümer (Dachsanierung, Heizungs­modernisierung etc.) können oft Anlass für Differenzen sein. Anwaltliche Beratung kann in einer solchen Situation helfen, Meinungs­verschieden­heiten zu beseitigen. Allein seine eigenen Rechte und die der anderen zu kennen hilft oft enorm, den Frieden zu bewahren. Andernfalls helfen oft eingehende Gespräche und gründlich vorbereitete, mehrheits­fähige Beschluss­vorlagen, Blockaden innerhalb der Gemeinschaft zu beseitigen.

Auch künftige Wohnungs­eigentümer sollten sich vor der Anschaffung einer Eigentums­wohnung zum WEG-Recht beraten und z. B. eine Gemeinschafts­ordnung vor dem Kauf analysieren lassen.

Wenn Sie Fragen zum WEG-Recht haben oder Rat in einem konkreten Konflikt benötigen: Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 089 / 7470110.

Immobilien in der Erbmasse

Immobilien wie Häuser oder Eigentums­wohnungen sind nicht selten Haupt­bestandteil einer Erbmasse und in diesem Kontext nicht allzu leicht handhabbar. Vor allem, wenn Erbengemein­schaften Eigentümer einer Immobilie werden, ist die Verwertung im Rahmen der Erbauseinander­setzung oft ein heikles Thema. Nicht selten bestehen emotionale Bindungen z. B. an ein Eltern­haus, aber gleichzeitig besteht u. U. wegen anstehender Erbschafts­steuer­zahlungen, Pflichtteil­ansprüchen oder Miterben, die ausbezahlt werden wollen, die Notwendig­keit, die Immobilie zu veräußern.

Gerade in einer solchen Gemengelage sorge ich bei Bedarf bereits mit der Gestaltung von entsprechenden letztwilligen Verfügungen proaktiv für Lösungen, die derartige Konflikte unter Miterben möglichst von vornherein vermeiden. Ist eine solche Gemengelage unter Erben einer Erben­gemeinschaft bereits eingetreten, ist es mein Anliegen, diese „gordischen Knoten“ aus persönlichen und wirtschaftlichen Interessen nach Möglichkeit im Sinne aller aufzulösen.

Wollen Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung Streit um die Aufteilung von Immobilien vermeiden? Sind Sie Teil einer Erben­gemeinschaft und sorgt eine Immobilie in der Erbmasse für Streit? Sprechen Sie mich gerne an, damit wir gemeinsam eine gute Lösung finden. Sie erreichen mich unter 089 / 7470110.