Erbrechtliche Beratung, Gestaltung & Vertretung
Das Erbrecht besteht aus etlichen gesetzlichen Vorschriften, die greifen, wenn man seinen Nachlass nicht selbst regelt bzw. gestaltet. Seinen „letzten Willen“ aktiv nach eigenen Vorstellungen zu gestalten ist aber dennoch oft sinnvoll. Denn das gesetzliche Erbrecht bildet viele Familienkonstellationen nicht ab, was zu ungewollten, schwierigen Situationen nach einem Erbfall führen kann. Das gilt vor allem z. B. bei großen Familien und damit bei einer zu erwartenden großen Erbengemeinschaft, bei unverheirateten Paaren mit Kindern oder ohne Kinder, bei Patchworkfamilien usw.
Erbrechtliche Beratung ist deshalb enorm wichtig, auch wenn dabei herauskommen kann, dass die gesetzliche Erbfolge exakt den eigenen Wünschen entspricht, man also nichts regeln muss. Andernfalls ist anwaltliche Unterstützung bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen essenziell, damit wirklich genau das geregelt wird, was man regeln will. So gibt anwaltliche Beratung und Unterstützung in diesen Angelegenheiten schlichtweg Sicherheit. Sicherheit, dass alles so abläuft, wie man es sich vorstellt, wenn man selbst keinen Einfluss mehr nehmen kann.
Genauso wichtig ist proaktive, professionelle Rechtsberatung aber auch für Erben und Erbengemeinschaften. Denn gerade in dieser Situation können sogar rechtlich relativ klare Verhältnisse zu einer gefühlten persönlichen Zwangsgemeinschaft führen, die es dann im Interesse aller sinnvoll zu gestalten bzw. aufzulösen gilt. Anwaltliche Unterstützung mit Sach- und Fachverstand und Erfahrung mit derartigen Situationen ist dann oft der beste Weg, um für alle Beteiligten nachhaltige, tragbare Lösungen zu finden und zu realisieren.
In all diesen Situationen bin ich Ihnen gerne mit Kompetenz und Erfahrung, aber auch mit Menschenkenntnis und dem oft notwendigen Quäntchen Kreativität behilflich.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge legt genau fest, wer erbt, wenn eine Person verstirbt, ohne eine letztwillige Verfügung wie z. B. ein Testament hinterlassen zu haben. „Abkömmlinge“, also z. B. Kinder, stehen dabei in der Reihenfolge der gesetzlichen Erben an erster Stelle …
Testament etc.
Mit letztwilligen Verfügungen wie z. B. einem (Ehegatten-)Testament oder Erbvertrag ist es möglich, den eigenen Nachlass sehr genau nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Damit letztwillige Verfügungen wirksam sind, gilt es aber einiges zu beachten …
Schenkungen & Steuern
Schenkungen im Rahmen einer sog. vorweggenommenen Erbfolge können Erben nach dem Erbfall im Hinblick auf die Erbschaftssteuer erheblich entlasten. Um Freibeträge optimal nutzen und Erben damit maximal entlasten zu können, muss einiges bedacht werden …
Enterbung & Pflichtteil
Nicht selten werden gesetzliche Erben wie z. B. Kinder enterbt. In vielen Fällen steht Enterbten in einem solchen Fall ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu, den es im Zweifelsfalle mit anwaltlicher Unterstützung gegen die Erbengemeinschaft durchzusetzen gilt …
Testamentsvollstrecker
In einer letztwilligen Verfügung ist es möglich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Er kümmert sich nach dem Erbfall darum, den Nachlass ordnungsgemäß aufzuteilen / abzuwickeln und kann die Einhaltung von Auflagen überwachen …
Kosten Erbrecht
Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung sind gefühlt oftmals ein „Buch mit sieben Siegeln“. Dabei ist das Anwaltshonorar auch im erbrechtlichen Kontext entweder klar gesetzlich geregelt oder es kann individuell vereinbart werden …