Für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber hängt oftmals viel von einem gut funktionierenden Arbeitsverhältnis ab: Für Arbeitnehmer, da das Arbeitsverhältnis finanzielle Lebensgrundlage ist, oft für eine ganze Familie. Für Arbeitgeber, zumal in kleinen und mittleren Unternehmen jeder Arbeitnehmer wichtiger Bestandteil des Ganzen ist und ein Arbeitsverhältnis, bei dem im übertragenen Sinn „Sand im Getriebe ist“, einen Betrieb menschlich und wirtschaftlich negativ beeinflussen kann.
Ein Arbeitsverhältnis wieder in die richtige Bahn zu lenken oder dafür zu sorgen, dass man die Zusammenarbeit beendet und geordnet getrennte Wege geht, ist dann meine anwaltliche Arbeit im Arbeitsrecht. Dabei vertrete ich bewusst Arbeitnehmer und Arbeitgeber – natürlich aber nie in einem Fall. Denn wer die Positionen und Denkweisen der anderen Seite kennt, kann dieses Wissen für eigene Mandanten nutzen, um zu realisierbaren Lösungsansätzen zu kommen.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis einer Zusammenarbeit und damit aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht Herzstück des Arbeitsrechts. Weil er große Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit hat, sollte ein Arbeitsvertrag immer möglichst gut auf individuelle Bedürfnisse der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und damit auf das konkrete Arbeitsverhältnis zugeschnitten sein. Das gilt dann unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag für ein einzelnes, sehr spezifisches Arbeitsverhältnis benötigt wird oder für eine Vielzahl gleichgelagerter Arbeitsverhältnisse: Konkrete Bedingungen der Zusammenarbeit sollten immer möglichst genau abgebildet werden.
Deswegen unterstütze ich Arbeitgeber u. a., indem ich passgenaue Arbeitsverträge gestalte, ggfs. unter Berücksichtigung einschlägiger tarifrechtlicher Vorgaben. Arbeitnehmer unterstütze ich, indem ich einen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung prüfe und bei Bedarf individuelle Anpassungen verhandle. In laufenden Arbeitsverhältnissen stehe ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern außerdem immer zur Verfügung, wenn rechtliche Fragen zu klären sind, z. B. hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen!
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsvertrag – als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Sprechen Sie mich gerne an unter 089 / 7470110 und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Geschäftsführer & Geschäftsführervertrag
Eine Sonderstellung im Arbeitsrecht hat der sog. Geschäftsführervertrag inne. Denn bei diesem Vertrag, den beispielsweise eine GmbH benötigt, um einen Geschäftsführer anzustellen, handelt es sich nicht um einen „normalen“ Arbeitsvertrag. Der Geschäftsführervertrag ist rechtlich betrachtet ein Dienstvertrag und sollte zu bestimmten Punkten Regelungen enthalten, um die notwendige Rechtssicherheit in dieses Anstellungsverhältnis zu bringen. So empfiehlt es sich z. B., das Gehalt und etwaige Nebenleistungen (z. B. Firmenwagen, Prämien etc.) vertraglich exakt zu vereinbaren, dabei Regelungen zu den Themen Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Haftung und Versicherung oder auch zur Beendigung der Zusammenarbeit (Kündigungsfristen, Abfindungen bei Aufhebung etc.) nicht zu vergessen.
Sie benötigen Unterstützung beim Entwurf oder der Prüfung eines Geschäftsführervertrages? Kontaktieren Sie mich unter 089 / 7470110 – ich unterstütze Sie gerne auch in diesem Bereich.
Abmahnung & Kündigung
Natürlich kommt es in Arbeitsverhältnissen immer wieder auch einmal zu Reibungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Manchmal bleibt es bei einer kleinen Reiberei, nach der man nach einigen klärenden Worten wieder zur Tagesordnung übergehen kann.
Kommt es allerdings – tatsächlich oder nur vermeintlich – zu gravierenderen Meinungsverschiedenheiten, kann das rechtliche Folgen haben, z. B. in Form einer Abmahnung oder sogar einer (fristlosen) Kündigung.
Sowohl bei einer Abmahnung als auch bei einer Kündigung sind jedoch oftmals etliche rechtliche Dinge zu berücksichtigen, damit die entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet. So sind viele Kündigungen ohne vorhergehende Abmahnung oder ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nicht wirksam (Kündigungsschutz!). Außerdem sind in den meisten Fällen Kündigungsfristen einzuhalten – für Arbeitgeber, auch für Arbeitnehmer.
Wenn Sie Fragen zum Thema Abmahnung und Kündigung haben oder z. B. die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme überprüft wissen wollen, rufen Sie mich gerne an unter 089 / 7470110 und vereinbaren einen persönlichen Termin.
Aufhebungsvertrag
Ist eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr möglich oder gewollt, z. B. weil ein Arbeitnehmer einen anderen beruflichen Weg einschlagen will, ist ein Aufhebungsvertrag oftmals ein gangbarer Weg. Mit einem solchen Aufhebungsvertrag ist es möglich, eine Arbeitgeber- oder auch eine Arbeitnehmerkündigung zu umgehen. Das ist oft sinnvoll, denn gerade bei bereits länger bestehenden Arbeitsverhältnissen sorgt eine ordentliche Kündigung – unabhängig davon, wer kündigt – mit langen Kündigungsfristen zu ungewollten Verzögerungen. Durch einen Aufhebungsvertrag sind beide Seiten nicht an Kündigungsfristen gebunden, das Ende des Arbeitsverhältnisses kann von Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei festgelegt werden, auch sehr kurzfristig.
Für beide Seiten gibt es jedoch rechtlich einiges zu beachten, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll, z. B. in Bezug auf Sperrfristen für das Arbeitslosengeld I und ggfs. im Hinblick auf die Zahlung einer angemessenen Abfindung.
Wenn Sie Unterstützung beim Entwurf, der Prüfung oder Verhandlung eines Aufhebungsvertrages benötigen – ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Kontaktieren Sie mich gerne unter 089 / 7470110.
Proaktive Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist nicht selten geprägt von erbittertem Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Denn oft ist die Enttäuschung – nicht selten auf beiden Seiten – groß, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht so läuft, wie man es sich vorgestellt hat. Gerade im Arbeitsrecht ist es aber möglich, mit proaktiver Beratung, kreativen rechtlichen Lösungen und nachhaltiger Rechtsgestaltung Streit zu verhindern: mit vorausschauender Gestaltung von Verträgen zu Beginn oder mit der Gestaltung von individuellen Aufhebungsverträgen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und Gestaltungsspielräume in der individuellen Situation geschickt nutzen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn ich Ihnen mit proaktiver, rechtsgestaltender Rechtsberatung im Arbeitsrecht behilflich sein kann. Telefonisch erreichen Sie mich unter 089 / 7470110.