Für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber hängt oftmals viel von einem gut funktionierenden Arbeits­verhältnis ab: Für Arbeitnehmer, da das Arbeits­verhältnis finanzielle Lebens­grundlage ist, oft für eine ganze Familie. Für Arbeitgeber, zumal in kleinen und mittleren Unternehmen jeder Arbeitnehmer wichtiger Bestandteil des Ganzen ist und ein Arbeits­verhältnis, bei dem im übertragenen Sinn „Sand im Getriebe ist“, einen Betrieb menschlich und wirtschaftlich negativ beeinflussen kann.

Ein Arbeits­verhältnis wieder in die richtige Bahn zu lenken oder dafür zu sorgen, dass man die Zusammen­arbeit beendet und geordnet getrennte Wege geht, ist dann meine anwaltliche Arbeit im Arbeits­recht. Dabei vertrete ich bewusst Arbeitnehmer und Arbeitgeber – natürlich aber nie in einem Fall. Denn wer die Positionen und Denkweisen der anderen Seite kennt, kann dieses Wissen für eigene Mandanten nutzen, um zu realisierbaren Lösungs­ansätzen zu kommen.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis einer Zusammen­arbeit und damit aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeit­nehmer­sicht Herzstück des Arbeits­rechts. Weil er große Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammen­arbeit hat, sollte ein Arbeits­vertrag immer möglichst gut auf individuelle Bedürfnisse der Arbeitgeber- und Arbeit­nehmer­seite und damit auf das konkrete Arbeits­verhältnis zugeschnitten sein. Das gilt dann unabhängig davon, ob ein Arbeits­vertrag für ein einzelnes, sehr spezifisches Arbeits­verhältnis benötigt wird oder für eine Vielzahl gleich­gelagerter Arbeits­verhältnisse: Konkrete Bedingungen der Zusammen­arbeit sollten immer möglichst genau abgebildet werden.

Deswegen unterstütze ich Arbeitgeber u. a., indem ich passgenaue Arbeits­verträge gestalte, ggfs. unter Berücksichtigung einschlägiger tarif­rechtlicher Vorgaben. Arbeitnehmer unterstütze ich, indem ich einen Arbeits­vertrag vor Unterzeichnung prüfe und bei Bedarf individuelle Anpassungen verhandle. In laufenden Arbeits­verhältnissen stehe ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern außerdem immer zur Verfügung, wenn rechtliche Fragen zu klären sind, z. B. hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen!

Sie haben Fragen zum Thema Arbeits­vertrag – als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Sprechen Sie mich gerne an unter 089 / 7470110 und vereinbaren Sie einen Beratungs­termin.

Geschäfts­führer & Geschäfts­führer­vertrag

Eine Sonder­stellung im Arbeits­recht hat der sog. Geschäfts­führer­vertrag inne. Denn bei diesem Vertrag, den beispiels­weise eine GmbH benötigt, um einen Geschäfts­führer anzustellen, handelt es sich nicht um einen „normalen“ Arbeits­vertrag. Der Geschäfts­führer­vertrag ist rechtlich betrachtet ein Dienstvertrag und sollte zu bestimmten Punkten Regelungen enthalten, um die notwendige Rechts­sicherheit in dieses Anstellungs­verhältnis zu bringen. So empfiehlt es sich z. B., das Gehalt und etwaige Neben­leistungen (z. B. Firmenwagen, Prämien etc.) vertraglich exakt zu vereinbaren, dabei Regelungen zu den Themen Urlaub, Entgelt­fortzahlung bei Krankheit, Haftung und Versicherung oder auch zur Beendigung der Zusammenarbeit (Kündigungs­fristen, Abfindungen bei Aufhebung etc.) nicht zu vergessen.

Sie benötigen Unterstützung beim Entwurf oder der Prüfung eines Geschäfts­führer­vertrages? Kontaktieren Sie mich unter 089 / 7470110 – ich unterstütze Sie gerne auch in diesem Bereich.

Abmahnung & Kündigung

Natürlich kommt es in Arbeits­verhältnissen immer wieder auch einmal zu Reibungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Manchmal bleibt es bei einer kleinen Reiberei, nach der man nach einigen klärenden Worten wieder zur Tages­ordnung übergehen kann.

Kommt es allerdings – tatsächlich oder nur vermeintlich – zu gravierenderen Meinungs­verschieden­heiten, kann das rechtliche Folgen haben, z. B. in Form einer Abmahnung oder sogar einer (fristlosen) Kündigung.

Sowohl bei einer Abmahnung als auch bei einer Kündigung sind jedoch oftmals etliche rechtliche Dinge zu berücksichtigen, damit die entsprechende arbeits­rechtliche Maßnahme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet. So sind viele Kündigungen ohne vorhergehende Abmahnung oder ohne Vorliegen eines Kündigungs­grundes nicht wirksam (Kündigungsschutz!). Außerdem sind in den meisten Fällen Kündigungs­fristen einzuhalten – für Arbeitgeber, auch für Arbeitnehmer.

Wenn Sie Fragen zum Thema Abmahnung und Kündigung haben oder z. B. die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme überprüft wissen wollen, rufen Sie mich gerne an unter 089 / 7470110 und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Aufhebungs­vertrag

Ist eine Zusammen­arbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr möglich oder gewollt, z. B. weil ein Arbeitnehmer einen anderen beruflichen Weg einschlagen will, ist ein Aufhebungs­vertrag oftmals ein gangbarer Weg. Mit einem solchen Aufhebungs­vertrag ist es möglich, eine Arbeitgeber- oder auch eine Arbeit­nehmer­kündigung zu umgehen. Das ist oft sinnvoll, denn gerade bei bereits länger bestehenden Arbeits­verhältnissen sorgt eine ordentliche Kündigung – unabhängig davon, wer kündigt – mit langen Kündigungs­fristen zu ungewollten Verzögerungen. Durch einen Aufhebungs­vertrag sind beide Seiten nicht an Kündigungs­fristen gebunden, das Ende des Arbeits­verhältnisses kann von Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei festgelegt werden, auch sehr kurzfristig.

Für beide Seiten gibt es jedoch rechtlich einiges zu beachten, wenn ein Aufhebungs­vertrag geschlossen werden soll, z. B. in Bezug auf Sperrfristen für das Arbeits­losengeld I und ggfs. im Hinblick auf die Zahlung einer angemessenen Abfindung.

Wenn Sie Unter­stützung beim Entwurf, der Prüfung oder Verhandlung eines Aufhebungs­vertrages benötigen – ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Kontaktieren Sie mich gerne unter 089 / 7470110.

Proaktive Rechts­beratung und Rechts­gestaltung im Arbeits­recht

Das Arbeits­recht ist nicht selten geprägt von erbittertem Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Denn oft ist die Enttäuschung – nicht selten auf beiden Seiten – groß, wenn ein Arbeits­verhältnis nicht so läuft, wie man es sich vorgestellt hat. Gerade im Arbeitsrecht ist es aber möglich, mit proaktiver Beratung, kreativen rechtlichen Lösungen und nachhaltiger Rechts­gestaltung Streit zu verhindern: mit vorausschauender Gestaltung von Verträgen zu Beginn oder mit der Gestaltung von individuellen Aufhebungs­verträgen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und Gestaltungs­spielräume in der individuellen Situation geschickt nutzen.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn ich Ihnen mit proaktiver, rechts­gestaltender Rechts­beratung im Arbeits­recht behilflich sein kann. Telefonisch erreichen Sie mich unter 089 / 7470110.