Welche Kosten für anwaltliche Beratung entstehen – dabei kommt es auf den Einzelfall an. Eine Erstberatung beispielsweise verursacht nur einmalig Kosten, die überschaubar sind. Ausführliche Beratung und die Gestaltung z. B. von Verträgen sind hinsichtlich der Kosten aufwendiger. Das Gleiche gilt für Gerichtsverfahren.
Erstberatung beim Rechtsanwalt und Kosten
Für eine anwaltliche Einschätzung in Ihrer Rechtsangelegenheit ist eine sog. Erstberatung ein guter und richtiger Schritt, damit Sie besser einschätzen können, wie sich Ihre rechtliche Position generell oder in einer konkreten Situation gestaltet.
Im Rahmen einer Erstberatung gebe ich Ihnen eine erste grobe Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und zudem Handlungsempfehlungen, welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall für Sie am besten wäre. Zwar klärt eine Erstberatung nicht jedes rechtliche Detail. Allerdings erhalten Sie nach einer solchen Erstberatung auch einen Eindruck davon, welche rechtlichen Schritte nun möglich, welche hingegen nicht sinnvoll sind.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich festgelegt und durchaus überschaubar. Für eine Erstberatung fallen einmalig 190 Euro zzgl. Auslagen und gesetzl. MwSt. an.
Außergerichtliche Beratung
Ist es mit einer Erstberatung nicht getan, da ein rechtliches Problem z. B. die eingehende Sichtung und Prüfung von Unterlagen erfordert, gestalten sich die Kosten anders, als bei einer lediglich grob einschätzenden Erstberatung. Denn der Aufwand einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage ist schlichtweg deutlich höher.
Die Kosten für eine solche sog. außergerichtliche anwaltliche Beratung werden dann entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet oder nach individueller Honorarvereinbarung. Wird nach RVG abgerechnet, ist der Wert der jeweiligen rechtlichen Angelegenheit zugrunde gelegt. Anhand einer Tabelle wird dann unter Zugrundelegung dieses Wertes die Vergütung des Rechtsanwaltes bemessen – transparent und nachvollziehbar.
Eignet sich die Vergütung nach RVG für Ihren konkreten Fall nicht gut, können Sie mit mir auch eine individuelle Honorarvereinbarung auf Stundenbasis treffen. Sprechen Sie mich gerne direkt darauf an!
Gerichtsverfahren und Kosten
Geht ein Rechtsstreit vor Gericht, kennt das Gesetz auch dafür eine genaue gesetzliche Regelung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit angehängtem Vergütungsverzeichnis (VV) legt die Höhe der Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht eindeutig fest. Außerdem werden neben Anwaltskosten auch die sog. Gerichtskosten fällig. Diese Kosten sind exakt im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten im Gerichtsverfahren sind damit zuverlässig einschätzbar, bevor man zu Gericht geht.
Diese Kosten kläre ich für Ihren individuellen Fall mit Ihnen und teile Ihnen mit, wie hoch die Verfahrenskosten im schlimmsten Fall – wenn Sie mit Ihrem Anliegen vor Gericht gänzlich unterliegen – sind. Denn in diesem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Kosten und die Kosten der Gegenseite zu übernehmen.
Tritt allerdings der Fall ein, dass Sie mit Ihrem Anliegen vor Gericht durchdringen und einen Prozess gewinnen, muss natürlich die Gegenseite die gesamten Kosten tragen. Hat man in einem gerichtlichen Verfahren nur zum Teil Erfolg, teilt das Gericht die Kosten zwischen den Parteien anteilig auf. Kommt es zu einem Vergleich, einigen sich die Parteien meist darauf, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine eigenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) übernimmt.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie für Ihren Fall über eine passende Rechtsschutzversicherung, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten. Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung einmal nicht greift, kann es aber passieren, dass die Versicherung bei treuen Kunden ohne Versicherungsfall Kosten übernimmt. Falls Sie Unterstützung bei der Kommunikation mit Ihrer „Rechtsschutz“ benötigen – sprechen Sie mich gerne direkt darauf an.